Jahrestagung 2019
Unternehmensnachfolge Übertragen - Vererben - Verkaufen
Unternehmensnachfolge Übertragen - Vererben - Verkaufen
Untenstehend finden Sie alle Vorträge des Tages.
Dr. Bernd von Garmissen
Rechtsanwälte Dr. v. Garmissen, Hartz & Eulert, Göttingen
Prof. Dr. Jan-Henning Feil
Georg-August-Universität, Göttingen
Christine Tönnsen
Coach & Mediatorin, Wismar
Dr. Modest von Bockum
Notar, Cornelius + Krage Rechtsanwälte, Kiel
Dr. Andreas Piltz
Lauprecht Rechtsanwälte Notare, Kiel
Ingo Glas
Rechtsanwälte Geiersberger Glas & Partner, Rostock
Sebastian Nehls
Gabriele Hansen
Treurat + Partner Unternehmensberatung, Kiel
Peter Friedrichsen
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rendsburg
Ines Marquardt
Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel
Erschienen im BAUERNBLATT am 09.02.2019,
Autorin: Dr. Bärbel Bischoff, freie Journalistin
Wer die Betriebsnachfolge auf die lange Bank schiebt, könnte später unangenehme Überraschungen erleben. Fallstricke stecken oftmals im Detail. Da sind kompetente Helfer gefordert, die aufklären und Orientierung geben für den Entscheidungsweg und dessen erfolgreiche Umsetzung. Gerade in familiengeführten Unternehmen geht es dabei nicht nur um Sachfragen, sondern auch um zwischenmenschliche Beziehungen. Fehlt eine offene Gesprächskultur, sind Konflikte vorprogrammiert. Da kann es hilfreich sein, eine unabhängige Person ins Boot zu holen, die den Generationswechsel begleitet und steuert. Dass eine zukunftssichernde Nachfolgegestaltung ein Thema ist, das vielen Landwirten unter den Nägeln brennt, zeigten die rund 650 Gäste, die die ganztägige Veranstaltung des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes Ende Januar in Neumünster nutzten, um sich umfassend zu informieren, Fragen zu klären und vor allem viele Anregungen mit nach Hause zu nehmen.
In seinem Grußwort unterstrich Bauernverbandspräsident Werner Schwarz, dass Nachfolge mehr bedeute als erben. Um das Ererbte zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, müsse die Ökonomie die Belange der Ökologie und des Sozialen tragen. Der gängigen Meinung nach weniger Düngung und Pflanzenschutz zu folgen, sei angesichts immer weniger nutzbarer Fläche und immer mehr Menschen, die es zu ernähren gelte, gefährlich, so Schwarz. Lebensmittel in ausreichender Menge und preiswert zu erzeugen, sei ein Garant für Frieden und Stabilität. Damit Landwirte das zu leisten vermögen, müssten sie flexibel auf Veränderungen reagieren können. Laut Statistischem Bundesamt verfüge nur etwa ein Drittel der Betriebe über eine gesicherte Hofnachfolge. „Wer das Hoftor einmal zuschließt, der macht es nicht mehr auf“, ist sich Schwarz sicher, der über einen Pakt für Landwirtschaft, Umwelt und Klima möglichst viele Berufskollegen und potenzielle Hofnachfolger mitnehmen möchte, die Zukunft der Landwirtschaft aktiv zu gestalten. Dr. Thomas Tanneberger, Chefredakteur der Bauernzeitung, Berlin, moderierte den Vortrag am Vormittag sowie die abschließende Podiumsdiskussion ebenso kurzweilig wie kompetent und wusste die Diskussionsteilnehmer mit gezielten Fragen geschickt aus der Reserve zu locken.
Dr. Bernd von Garmissen, Rechtsanwalt und Landwirt in Göttingen, riet in seinem Vortrag dazu, frühzeitig Klarheit und Sicherheit zu schaffen, die Betriebsübergabe durch eine profunde Betriebsanalyse gut vorzubereiten und alle an der Übergabe beteiligten Personen einzubinden. Bei den begleitenden Beratern sei die richtige Reihenfolge wichtig – auf die rechtliche folge die steuerliche und daraufhin die betriebswirtschaftliche Beratung. Einer sollte die Federführung übernehmen, um zu gewährleisten, dass für alle Beteiligten die Inhalte gut verständlich seien. Was, wann, wie und an wen übergeben werde und was nicht, sei ebenso wichtig zu prüfen, wie alle Regelungen rund um das Altenteil, das Vorrang vor der Abfindung weichender Erben haben solle. Was der Altenteiler brauche, stehe im Vordergrund und nicht, was der Betrieb leisten könne. „Wenn Sie Vertrauen haben in die nächste Generation, geben Sie ab, wenn nicht, dann lassen Sie es!“, so Dr. von Garmissen. Er riet dazu, Übergeber und weichende Erben auch nach der Übernahme an wesentlichen betrieblichen Entscheidungsprozessen weiterhin zu beteiligen, was diese regelmäßig mit Verständnis und Hilfsbereitschaft quittierten. „Und setzen Sie unverzüglich Pächter und Verpächter, Vertrags- und Geschäftspartner sowie Berufskollegen über die Übergabe in Kenntnis!“ Danach solle der Nachfolger selbst ein Testament aufsetzen, gesundheitliche wie finanzielle Vorsorge treffen und all das aufschreiben, was er selbst bei der Übernahme vermisst haben sollte oder später einmal bei der eigenen Übergabe besser machen möchte. Nach der Mittagspause wurde die Fachtagung in drei parallelen Foren unter der Moderation von Michael Müller-Ruchholtz, Justiziar beim Bauernverband Schleswig-Holstein, Steuerberater Erwin Hack, stellvertretender Leiter der Steuerabteilung des Buchführungsverbandes sowie Torsten Müller, Leiter der Niederlassung der Treurat + Partner Unternehmensberatung in Lüneburg, fortgesetzt.
Gestützt durch empirische Analysen zur Hofnachfolge hielt Professor Dr. Jan-Hennig Feil von der Universität Göttingen die Betriebsgröße für weniger ausschlaggebend für einen Nachfolger als die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb guter politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Ideal sei es, wenn die abgebende Generation den vorgesehen Übernehmer frühzeitig in die strategischen Entscheidungsprozesse zur Betriebsausrichtung und Unternehmensführung einbeziehe. Ein enges Vertrauensverhältnis und Miteinander seien zwingend, damit der Übernehmer eigene Ideen entwickeln könne.
Nach Christine Tönnsen, Landwirtin, Coach und Mediatorin aus Wismar, sei darauf zu achten, den familiären und betrieblichen Frieden zu erhalten und die ganz persönlichen Ziele der Parteien zu definieren. Jeder solle sich seiner eigenen Werte, Erwartungen und Befürchtungen bewusst sein und dies gegenüber allen Beteiligten auch kundtun. Denn oftmals träten Konflikte zutage, die sich an vermeintlich einfach zu regelnden Fragen hinsichtlich der zukünftigen Betriebsorganisation entzündeten. Besonders kritisch sei die menschliche Seite der Betriebsübergabe. Ideal wäre, das in Sachfragen bewährte Beraterteam durch einen prozessbegleitenden Vermittler zu ergänzen.
Dr. Modest von Bockum, Rechtsanwalt und Notar aus Kiel, stellte heraus, dass bei der langfristigen Planung und Sicherung der Unternehmensnachfolge der aktuelle Schutz des Betriebes häufig zu kurz komme. Eine Generalvollmacht müsse bei Grundstücksgeschäften notariell erstellt werden. Vollmachten für Bankgeschäfte seien bei den betreffenden Kreditinstituten einzurichten. Der Übernehmer sollte alsbald nach der Betriebsübernahme ein Testament verfassen, um mögliche unerwünschte Effekte der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden. Ein Notar werde für ein notarielles Testament oder einen Ehevertrag gebraucht. Für Hofüberlassungsverträge seien bestimmte rechtliche Regelungen vorgeschrieben und entsprechend zu beachten. Für den Fall einer Ehescheidung sei die Ehegattenversorgung zu regeln.
Einen Überblick über wichtige Vertragsinhalte gab Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater Dr. Andreas Piltz aus Kiel. Das Altenteil sei bei der Hofübergabe durch Eintragung im Grundbuch abzusichern. Einem möglichen Rangrücktritt sei mit Vorsicht zu begegnen. Hoffreies – nicht zu verwechseln mit steuerfreiem – Vermögen diene vorrangig dazu, Verbindlichkeiten zu tilgen. Nachabfindungsansprüche weichender Erben entfielen bis zur Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten, der Altenteilsleistungen und der geleisteten Abfindungen. Vereinbarungen von Rückfall- und Rückforderungsklauseln im Hofübergabevertrag böten zwar dem Übergeber Sicherheit, bedeuteten allerdings auch teilweise erhebliche Einschränkungen für den Übernehmer.
Rechtsanwalt Ingo Glas aus Rostock erklärte, worauf zu achten sei, wenn der Betrieb an Dritte verkauft oder verpachtet würde. Kernfrage dabei sei, ob der Betriebsverkauf durch Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände im Einzelnen oder – bei Gesellschaften – durch Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgen solle und ob bei der Übertragung der Vertragsverhältnisse der Vertragspartner zustimmen müsse. Sei eine Fremdfinanzierung des Kaufpreises nötig, sollten, so Glas, die Kreditinstitute des Verkäufers und Käufers frühzeitig mit eingebunden werden.
Steuerberater Sebastian Nehls, Leiter der Steuerabteilung des Buchführungsverbandes, beschrieb steuerliche Tücken bei der Übertragung bereits ausgelaufener oder verpachteter Betriebe. Ein Landwirt könne bei erstmaliger Verpachtung eine steuerpflichtige Aufdeckung stiller Reserven vermeiden, indem er das sogenannte Verpächterwahlrecht ausübe. Ohne eine formale Erklärung einer Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt stelle der verpachtete Betrieb im Regelfall weiterhin Betriebsvermögen dar. Nehls klärte anhand von Fallbeispielen auf, inwieweit sich dieses Verpächterwahlrecht auch dann noch fortsetzen lasse, wenn die Flächen zum Beispiel vom verpachtenden Vater auf die Kinder aufgeteilt würden, oder aber, wenn sich eine Erbengemeinschaft auseinandersetze.
Nach Gabriele Hansen, Beraterin der Treurat + Partner Unternehmensberatung in Kiel, reflektierten erfolgreiche Unternehmer ihre betrieblichen und persönlichen Stärken und Schwächen stets selbst und nähmen entsprechende Anpassungen vor. Sie setzten sich realistische und messbare betriebliche, aber auch persönliche Ziele und stellten diese regelmäßig auf den Prüfstand. Hierzu bedienten sie sich eines stetigen Feedbacks aus dem Familien- und Bekanntenkreis und/oder durch externe Berater.
Peter Friedrichsen und Michael Völler vom Kompetenzteam Prozesskontrolle der Landwirtschaftskammer verdeutlichten in einem Rollenspiel die Sichtweisen, Positionen und Bedürfnisse der im Nachfolgeprozess beteiligten Parteien, die von Emotionen wie Angst und Wut befeuert würden. Der abgebenden Generation fiele es häufig schwer, loszulassen und Neuerungen zu akzeptieren. Gleichzeitig wolle sich die nachfolgende, junge Generation beweisen und das Ruder an sich reißen. Daraus entstünden Konflikte, die sich nur durch offene, rechtzeitige und wertschätzende Gespräche, gegebenenfalls im Beisein eines neutralen Moderators oder Mediators, auflösen ließen.
„Wer nicht regelt, zahlt im Zweifel unnötig drauf!“, mahnte Steuerberaterin Ines Marquardt, stellvertretende Leiterin der Steuerabteilung des Buchführungsverbandes. Eine Schenkung zu Lebzeiten könne aus steuerlicher Sicht eine bessere Alternative zur Erbschaft darstellen und deutlich mehr Gestaltungsspielräume bieten. Je rechtzeitiger Regelungen für den Vermögensübergang getroffen würden, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Gleichzeitig helfe dieses Vorgehen, Erbschaftssteuer zu minimieren, Freibeträge und Verschonungen zu erhalten, Doppelbesteuerungen zu vermeiden, Raum für steuerliche Wahlrechte zu lassen und den Erben nachträgliche Zahlungen zu ersparen.
Eine nachhaltige, erfolgreiche Unternehmensnachfolge will langfristig vorbereitet, gut geplant und in der konkreten Umsetzung kompetent fachlich begleitet sein. Klären, kommunizieren und gemeinsam entscheiden – sowohl in der Sache als auch im Zwischenmenschlichen – sind wesentliche Schlüsselfaktoren für einen erfolgreichen Generationswechsel. Fehlt es an persönlicher Anerkennung und Vertrauen, kann auch eine sachlich noch so gut vorbereitete Übergabe letztendlich scheitern.