Leistungen

Unternehmens- und Steuerberatung für Landwirte

Basisleistungen

Buchführung und Gewinnermittlung

Wir kümmern uns um Ihre laufende Buchführung und die Gewinnermittlung zum Jahresende.
Dies gilt sowohl für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, als auch für angrenzende Unternehmensbereiche (z.B. Lohnunternehmen, erneuerbare Energien oder Ferien auf dem Bauernhof).

Unsere Mitarbeiter/innen erstellen Ihre Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung sowie den Jahresabschluss und übermitteln alle notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt.

Nach Möglichkeit kommt unsere Mitarbeiter/innen direkt zu Ihnen auf den Betrieb und bespricht mit Ihnen alle Auswertungen:

  • Überprüfung der Liquiditätssituation
    mit Geldrückbericht
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
    für die unterjährige Erfolgsermittlung
  • Betriebszweigabrechnung
    zur Kostenkontrolle in den verschiedenen Betriebsbereichen
  • Steuerlicher Jahresabschluss
    bzw. Gewinnermittlung für die Übermittlung ans Finanzamt
  • Betriebswirtschaftlicher Jahresabschluss mit Betriebsvergleich
    zur Einordnung der eigenen Leistungsfähigkeit

Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch konsolidierte Auswertungen über mehrere Betriebe. So überblicken Sie jederzeit Ihre Unternehmungen.

Ihre Unterlagen können Sie uns dabei auch digital übergeben. 

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes vor Ort auf.

Selbstbuchen mit Wiking

Ihnen ist es wichtig, dass Sie schnell einen Überblick über Ihre Zahlen haben?
Mit unserem einfachen und übersichtlichen Buchführungsprogramm Wiking können Sie die Buchführung selbst erledigen.

Der Ablauf ist folgender: Sie machen die laufende Buchführung. Unsere Mitarbeiter/innen kümmern sich dann um die notwendigen Abschlussbuchungen und die Erstellung der Gewinnermittlung.

Sprechen Sie uns an!

Steuerberatung

Das Steuerrecht hält für Landwirte viele Besonderheiten bereit. Viele Fragen in der laufenden Beratung beziehen sich auf Themenbereiche wie:

  • Abgrenzungsschwierigkeiten
    zwischen Landwirtschaft und gewerblichen Tätigkeiten – insbesondere bei intensiver Viehhaltung oder Aufnahme von neuen Betriebszweigen
  • Wahl der Gewinnermittlungsart
  • Steuerliche Wahlrechte
    bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken, Tierbeständen, Feldinventar etc.
  • Umsatzbesteuerung
    bei pauschalierenden und optieren landwirtschaftlichen Betrieben
  • Steuerrechtliche Besonderheiten
    bei der Vereinbarung von Verträgen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrungen aus 100 Jahren im Bereich des landwirtschaftlichen Steuerrechts.
Unsere Mitarbeiter/innen beraten Sie bei diesen Fragen kompetent und zuverlässig. Sie können sich so auf Ihre eigentliche Arbeit und die Betriebsentwicklung konzentrieren.

Unternehmensberatung

Am Ende zählt, was unter dem Strich übrig bleibt.
Daher fokussieren wir uns nicht nur auf Buchführung und Steuerberatung, sondern beraten unsere Mitglieder auch betriebswirtschaftlich von der Betriebsübernahme bis zur Hofübergabe.

Wir unterstützen Sie zum Beispiel durch folgende Angebote:

  • Kennzahlen:
    • Wirtschaftlichkeitsanalyse von Jahresabschlüssen und unterjährigen Auswertungen
    • Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten durch umfangreiche Betriebsvergleiche
    • Erstellung von Betriebsplänen (Gewinn-, Kapital- und Liquiditätsprognosen)
    • Gewinnbedarfsermittlung für Betriebsentwicklung und privaten Lebensunterhalt
  • Finanzen:
    • Beratung bei Investitions- und Finanzierungsfragen
    • Beurteilung von unterschiedliche Finanzierungsalternativen (Eigenmittel, Darlehen, Leasing)
    • Vorbereitung von Gesprächen mit Kreditinstituten
    • Förderberatung
  • Ihr Unternehmen und Sie als Privatperson:
    • Beratung bei kurzfristen und langfristigen Unternehmenszielen
    • Beratung zu Altersvorsorge und Vermögensbildung
    • Buchhaltungs- und Organisationsberatung

Spezialleistungen

Rechtsbehelfe und Prozessführung bei Finanzgerichten

Nicht selten vertritt die Finanzverwaltung zu steuerlichen Fragestellungen eine andere Auffassung. Wir prüfen Ihren Fall und begleiten Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen. Dabei greift Ihre Kanzlei vor Ort auf unser Expertenwissen zurück. Dieses ist in der Hauptgeschäftsstelle, genauer in der Steuerabteilung, gebündelt. Dabei bieten wir Ihnen:

  • Besprechungen mit Finanzämtern
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden, Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Vertretung vor den Finanzgerichten

Nutzen Sie das Wissen und die Schlagkraft des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes!

Steuerliche Beurteilung von Verträgen

Damit Formulierungen für Sie keine negative Auswirkungen haben, prüfen wir für Sie:

  • Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus einem Vertrag?
  • Welche Steuerzahlungen bei der Einkommen-, Umsatz-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuer können sich ergeben?
  • Sind die Formulierungen fremdüblich, sodass sie auch vom Finanzamt anerkannt werden?
  • Welche Alternativen gibt es zum angedachten Weg?

Lassen Sie uns Ihre Verträge aus steuerlicher Sicht beurteilen, damit Sie mit gutem Gewissen unterschreiben können.

Unternehmensnachfolge

Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Hofübergabe vorzubereiten und die Betriebsführung in neue Hände zu übertragen.

Hier geht es uns darum, für die Hofübergeber, die neue im Betrieb aktive Generation und die weichenden Erben eine passende Lösung zu entwickeln.

Wir betrachten mit Ihnen folgende Punkte:

  • Familiäre Situation
    Eine gelungene Übergabe berücksichtigt die familiären Verhältnisse. Eine gute Ausgangsposition für den/die Nachfolger/in und finanzielle Sicherheit des Abgebenden (und dessen Familie) sind das Ziel.  
  • Zeitpunkt
    Die Nachfolge muss rechtzeitig angegangen werden. Mit ausreichend Zeit und der richtigen Strategie können Sie Freibeträge optimal nutzen!
  • Bewertung und Aufteilung
    Häufig besteht bei mehreren Kindern der Wunsch, dass alle etwas bekommen sollen.
    Wir klären in diesem Zusammenhang Folgendes mit Ihnen:
    • Welches Vermögen ist vorhanden und wie ist es zu bewerten.
    • Gelten für den landwirtschaftlichen Betrieb Sonderregelungen wie Höfeordnung oder Landguterbrecht?
    • Wie unterscheiden sich Betriebs- und Privatvermögen aus Steuersicht?
    • Welche Voraussetzungen sind einzuhalten, damit keine Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer anfällt?
    • Welche Altenteilsvereinbarungen sind zu treffen?

Verlieren Sie kein Geld durch einen zu späten Start oder die falsche Vorgehensweise. 
Gehen Sie die nötigen Schritte und nutzen Sie unser praxisbewährtes Wissen für Ihre Unternehmensnachfolge.

Wahl der Rechtsform (für Landwirte)

Die Wahl der Rechtsform ist abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten, beeinflusst Ihre Haftung und bringt jeweils Vor- und Nachteile mit sich.

Wir unterstützen Sie bei dieser Entscheidung indem wir mit Ihnen:

  • die Wahl der Rechtsform für alle Unternehmensteilen erörtern, sowohl für landwirtschaftliche Teile, wie auch für angrenzende Unternehmensteile (z.B. der Erzeugung von erneuerbaren Energien, Agrardienstleistungen, Direktvermarktung, ...)
  • Auswirkungen auf die Einkommen- / Körperschaftsteuer sowie die Umsatz- und Grunderwerbsteuer überprüfen
  • Haftungsfragen erläutern
  • Gedanken zur Umwandlung / Betriebsteilung oder Einbringung in Kooperationen einbeziehen
  • gegebenenfalls Nachfolgegestaltung berücksichtigen

Zusatzleistungen

Nährstoffbilanzen

Als Landwirt, der wesentliche Düngermengen auf seine Flächen ausbringt, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Feld-Stall-Bilanz zu erstellen, wenn Sie

  • mindestens 15 ha Acker und Grünland bewirtschaften,
  • mindestens 2 ha Sonderkulturen anbauen,
  • Tierhaltung mit einem Wirtschaftsdüngeranfall von 750 kg Stickstoff betreiben,
  • organischen Dünger von anderen Betrieben aufnehmen.

Zusätzlich ist eine Stoffstrombilanz nötig, wenn Ihr Betrieb mehr als 50 Großvieheinheiten und einen Tierbesatz von 2,5 Großvieheinheiten pro ha aufweist. Das gilt auch für Tierhaltungsbetriebe, die mehr als 750 kg Stickstoff durch organischen Dünger von anderen Betrieben aufnehmen.

Bei Bedarf erstellen wir diese Bilanzen für Sie.

Notfallordner

Der Notfallordner sichert beim Ausfall einer Führungskraft die Arbeitsfähigkeit Ihres Unternehmens. Dadurch können Mitarbeiter/innen schnell die Arbeit fortsetzen.

Er enthält Angaben zu betrieblichen Daten, Vollmachten und Verpflichtungen:

  • Betriebliche Fakten
  • Fristen, Termine, Pflichten
  • Vollmachten, Verträge, Testamente
  • Informationen zum laufenden Betrieb
  • Anschriften, Kontakte, Telefonnummern von Kontaktpersonen
  • u.v.m.

Der Notfallordner ist ein Produkt des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes und der SHBB.
Dabei haben wir uns mit verschiedenen berufsständischen Organisationen und Einrichtungen abgestimmt.

Nutzen Sie diese durchdachten und geprüften Leitlinien für Ihr Unternehmen.

Unternehmensverbund