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Tarifglättung ab sofort möglich – Geld vom Fiskus

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Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Land- und Forstwirte können ab sofort Anträge auf steuerliche Tarifermäßigung beim Finanzamt einreichen. Die Tarifglättung versetzt Betriebe in die Lage, aufeinanderfolgende gute und schlechte Jahre miteinander steuerlich auszugleichen und damit die nachteilige Wirkung der Progression im Einkommensteuertarif abzumildern (Land & Wirtschaft hatte darüber bereits ausführlich berichtet). Die Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft werden über drei Jahre summiert (Zeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022) und ein Durchschnitt gebildet, auf den der tarifliche Einkommensteuersatz für die drei Jahre angewendet wird. Ist die so ermittelte, geglättete Steuerlast niedriger als die reguläre Steuerlast, gibt es vom Fiskus Geld zurück. Zu einer Schlechterstellung gegenüber der regulären Besteuerung kann die Tarifglättung nicht führen. Ihre Bezirksstelle unterstützt Sie bei den Anträgen.

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