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Steuervorteile für den Fiskus – weniger Einkommen für die Landwirte – Pauschale Umsatzsteuer sinkt von 10,7 auf 9,5 Prozent

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Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Pauschalierenden Landwirten drohen ab dem kommenden Jahr Einkommensverluste: Der pauschale Umsatzsteuerdurchschnittssatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse soll für das Jahr 2022 von heute 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent sinken. Ob die Erlössenkung um mehr als ein Prozentpunkt von den betroffenen Landwirten durch höhere Produktpreise aufgefangen werden kann, ist äußerst zweifelhaft.

Über den Gesetzentwurf hatte Land & Wirtschaft bereits in Ausgabe 03/2021 berichtet. Der Bundestag hat der geplanten Absenkung des pauschalen Umsatzsteuersatzes zwischenzeitlich zugestimmt. Eine Zustimmung des Bundesrates lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde zwar erhebliche Kritik an dem Berechnungsverfahren zur Festlegung des künftigen Durchschnittssatzes vorgetragen, aufgrund der derzeitigen politischen Machtverhältnisse in den Bundesländern und den bisherigen Verlautbarungen der Parteien ist allerdings auch mit der Zustimmung des Bundesrates zu rechnen. Eine Abstimmung soll dort noch im Dezember erfolgen.

 

Jährliche Überprüfung des pauschalen Steuersatzes

Bereits im letzten Jahr wurde gesetzlich neu geregelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss. Das geschieht nun erstmalig. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach EURecht nicht zulässig. Wie aus den Gesetzesmaterialien hervorgeht, sei der derzeit geltende Durchschnittssatz von 10,7 Prozent ab 2022 zu hoch und würde gegen die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen.

 

Mindererlöse für pauschalierende Landwirte

Wenn das Gesetz wie von der Bundesregierung geplant in Kraft tritt, wird der Umsatzsteuerdurchschnittssatz für pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird bisher grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet. Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird die pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.

Eine Änderung bei der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte führt nach den Schätzungen der Bundesregierung im kommenden Jahr bei den betroffenen Landwirten zu steuerlichen Mindererlösen von 80 Millionen Euro und ab 2023 von 95 Millionen Euro pro Jahr. Bis zum Jahr 2025 werden sich die steuerlichen Mindererlöse für pauschalierende Landwirte auf insgesamt 365 Millionen Euro summieren.

 

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