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Pauschalierung in Gefahr – Umsatzsteuer

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Bereits in Ausgabe 3/2019 hatte Land & Wirtschaft darüber berichtet, dass nach Auffassung der EU-Kommission Deutschland die europarechtlichen Vorgaben der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie zur Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte nicht korrekt anwende. Nun ist bekannt geworden, dass die Klageschrift Anfang Februar 2020 durch die EU-Kommission dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wurde.

Nach den EU-Vorschriften dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten grundsätzlich eine Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte anwenden. Die Regelung soll insbesondere diejenigen Landwirte unterstützen, die bei der Anwendung der normalen Umsatzsteuervorschriften auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen würden. Der Vorwurf der EU-Kommission stellt darauf ab, dass Deutschland die Pauschalregelung standardmäßig auf alle Landwirte ausgedehnt habe, auch auf Unternehmer großer landwirtschaftlicher Betriebe. Der deutsche Gesetzgeber sehe keine Prüfung vor, ob die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anwendung der normalen Umsatzsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen würden oder nicht. Solch eine Überprüfung müsse aber nach Auffassung der EU-Kommission stattfinden. Darüber hinaus wirft die EU-Kommission Deutschland vor, dass Landwirte, die unter die Umsatzsteuerpauschalierung fallen, mit dem derzeitigen Pauschalsteuersatz von 10,7 Prozent eine Überkompensation für die von ihnen auf Vorleistungen gezahlte Vorsteuer erhalten würden. Dieses sei nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und würde zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt führen.

Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH tatsächlich durchurteilen muss oder ob die Bundesregierung im Vorwege noch eine politische Lösung mit der EU-Kommission finden kann. Land & Wirtschaft wird über die für deutsche Landwirtschaftsbetriebe außerordentlich bedeutsame Rechtsentwicklung weiter berichten.

 

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