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Neue Fördermöglichkeiten für CO2-Einsparungen in Landwirtschaft und Gartenbau – Energieeffizienz: Dafür gibt’s jetzt Geld vom Staat

Stand:
Thematik: Betriebswirtschaft

Insgesamt 156 Millionen Euro stellt der Bund in den kommenden drei Jahren für Investitionen zur CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung. Einzelne Maßnahmen können mit bis zu 40 Prozent des Investitionsvolumens gefördert werden.

Pumpen, Lüfter, Melk- und Kühlanlagen, Leuchtstoffröhren, Heizstrahler – die Liste der Stromverbraucher auf landwirtschaftlichen Betrieben ist lang. Gerade ältere Modelle können wahre Stromfresser sein. Mit dem Förderprogramm „Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ will die Bundesregierung Anreize zur Energieeinsparung setzen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat jetzt die neue, überarbeitete Richtlinie für das seit 2016 bestehende Programm vorgestellt.

Ab sofort werden Maßnahmen in sechs Bereichen gefördert, zwei davon wurden neu ins Programm aufgenommen:

  • Energieberatung / betriebliches CO2-Einsparkonzept
  • Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen
  • Regenerative Eigenenergieerzeugung und Abwärmenutzung (neu)
  • Mobile Maschinen und Geräte (neu)
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
  • Weitere Einzelmaßnahmen.

Im Fokus des Förderprogramms steht die regenerative Eigenenergieerzeugung inklusive der notwendigen Speichersysteme und der Optimierung der Wärmenutzung. Die Spannweite der förderfähigen Systeme reicht von Photovoltaikanlagen bis hin zu kleinen Biogas-Anlagen mit gasdicht abgedeckten Gärrestlager. Der Zuschuss für Investitionen in diesem Bereich beträgt bis zu 40 Prozent. Auch die Förderung von alternativen Antriebssystemen wird mit der Neuauflage des Förderprogramms möglich. Förderfähig ist nicht nur die Neuanschaffung, sondern auch die Umrüstung von Maschinen, beispielsweise auf den Antrieb mit kaltgepresstem Rapsöl. Auch für die Modernisierung von Bestandsanlagen wie Lüftungs-, Melk- und Fütterungssysteme stellt der Bund Gelder zur Verfügung. Wieder förderfähig ist zudem die Erneuerung von Beleuchtungssystemen. Im Bereich des Neubaus werden Gewächshäuser und Produktionsanlagen, zum Beispiel zur Aufbereitung, Lagerung, Trocknung und Kühlung, gefördert.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen unter anderem Investitionen in elektrische Motoren und Antriebe, Energieschirme, Vorkühler in Milchkühlanlagen und automatische Reifendruckregelanlagen. Für die Einzelmaßnahmen beträgt der maximale Zuschuss 30 Prozent des Investitionsvolumens.

Wieviel Geld es im Einzelfall maximal vom Staat gibt, hängt auch von der sogenannten Fördereffizienz ab: Die Förderung einer investiven Maßnahme ist an die damit realisierbare CO2-Einsparung gekoppelt. Pro eingesparter Tonne CO2 werden zwischen 700 und 800 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Gespeist wird das Förderprogramm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds in Höhe von 156 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023. Ziel ist, den CO2-Ausstoß in der Landwirtschaft bis 2030 um 14 Millionen Tonnen gegenüber 2014 zu senken.

Unser Rat:

Eine Energieberatung ist für Land- und Forstwirte nicht nur empfehlenswert, sondern bei diesem Förderprogramm zumeist auch Voraussetzung für die Bewilligung einer öffentlichen Förderung. Die Sachverständigen der spezialisierten Unternehmensberatungsgesellschaft des LBV Unternehmensverbundes, der Treurat + Partner GmbH, erstellen gerne mit Ihnen Ihr individuelles CO2-Einsparkonzept und unterstützen Sie beim Förderantrag. Beratungen, die für den Antrag notwendig sind, werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.

 

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