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In eigener Sache – 16 oder 19 Prozent Umsatzsteuer?

Stand:
Thematik: LBV Unternehmensverbund aktuell

Die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Leistungen, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 erbracht wurden oder noch erbracht werden, führt auch bei Dienstleistungen des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes zu Klärungsbedarf.

Maßgeblich für die Höhe des Umsatzsteuersatzes ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Aus diesem Grundsatz ergibt sich eine Besonderheit für die Grundleistungen des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes in Gestalt der Erstellung der laufenden Buchführung und des Jahresabschlusses für seine Mitglieder. Diese Grundleistungen bilden aufgrund der verbandseigenen Gebührenordnung ein Gesamtleistungspaket, das von den Mitgliedern nur insgesamt in Anspruch genommen werden kann. Die Leistung ist nicht teilbar und es handelt sich auch nicht um zwei Leistungen. Die einheitliche Leistung Buchführung und Jahresabschluss ist damit erst erbracht, wenn der Jahresabschluss fertiggestellt und ausgeliefert wurde. Das bedeutet:

  • In sämtlichen Fällen, in denen der Jahresabschluss 2019/20 bis zum 31.12.2020 fertiggestellt und ausgeliefert wird, werden die Grundleistungen für Buchführung und Jahresabschluss mit dem bis Jahresende auf 16 Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz abgerechnet. Dies gilt auch bei Jahresabschlüssen für Vorjahre, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erstellt und ausgeliefert werden oder wurden.
  • Wird der Jahresabschluss 2019/20 erst nach dem 31.12.2020 fertiggestellt und ausgeliefert, erfolgt die Abrechnung mit 19 Prozent Umsatzsteuer.

 

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