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Daten für Betriebsvergleich gesucht! – Baumschulerlass kurz vor dem Aus?

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Für die steuerliche Bewertung von mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben erlaubt die Finanzverwaltung bereits seit vielen Jahrzehnten anstelle einer jährlichen Einzelbewertung ein einfacheres pauschales Verfahren. Die bisherigen Vereinfachungsregelungen des sogenannten Baumschulerlasses können bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/21 beziehungsweise 2021 angewendet werden. Für eine weitere Verlängerung des Erlasses fordert die Finanzverwaltung eine breitere statistische Datengrundlage.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass die derzeitige pauschale Bewertung von Pflanzenbeständen ersatzlos wegfällt, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 keine repräsentativen Daten von Baumschulbetrieben in der Bundesrepublik vorliegen.

Das Zentrum für Betriebswirtschaft für Gartenbau mit Sitz an der Leibnitz-Universität Hannover (ZBG) hat den sogenannten Betriebsvergleich 4.0 eingerichtet. Aus eigenem Interesse sollten alle Betriebe, die von dem pauschalen Bewertungsverfahren nach dem Baumschulerlass profitieren, an dem Betriebsvergleich teilnehmen, damit ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben in der Bundesrepublik vorliegen. Ihre Bezirksstelle unterstützt Sie bei der Teilnahme am Betriebsvergleich.

 

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