Coronakrise Spezial - Details

Steuerliche und rechtliche Informationen

Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe für Soloselbständige

Stand:
Thematik: Corona Spezial
Themengebiet: Corona

Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Diese soll nach einer aktuellen gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sowie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) als Überbrückungshilfe III für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details sollen zeitnah bekannt gegeben werden.

Es soll Verbesserungen gegenüber den bisherigen Überbrückungshilfen I und II geben, beispielsweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder für Abschreibungen. Bei der Höhe sollen anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat als Betriebskostenerstattung möglich sein.

Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Bundesländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im Jahr 2021 gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.

Die Überbrückungshilfe III soll auch eine Neustarthilfe für Soloselbständige umfassen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Kostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können.