
Übergangszeitraum endet zum 31. Dezember 2017
Mindestlohn in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau
Um bestimmten Branchen den Einstieg in den Mindestlohn zu erleichtern, hatte der Gesetzgeber im Mindestlohngesetz Übergangsregelungen geschaffen. Danach konnte bis ein schließlich Oktober 2017 in der Land und Forstwirtschaft und im Gartenbau zunächst der gesetzliche Mindestlohn unterschritten werden. Für die Monate November und Dezember 2017 stieg der tarifliche Mindestlohn in diesen Branchen nach dem Mindestentgelttarifvertrag bundesein heitlich von bislang 8,60 Euro auf 9,10 Euro brutto je Zeit stunde. // weiter »