
Einkommens- und Steuerglättung für Land- und Forstwirte
Wer profitiert?
Nach langem Hin und Her einigten sich Bundesregierung und Bundesrat im Dezember 2016 auf ein neues Hilfspaket für die Landwirtschaft. Angesichts der in vielen Betrieben äußerst angespannten wirtschaftlichen Situation infolge der anhaltenden schwierigen Lage auf den Erzeugermärkten haben die Europäische Union und der deutsche Gesetz geber verschiedene Fördermaßnahmen erlassen. So wer den Liquiditätsbeihilfen an aktive Milcherzeuger gewährt, die ihre Milchanlieferung gegenüber einem fest definier ten Bezugszeitraum nicht erhöhen. Weiterhin wurden Entlastungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und spezielle Bürgschaftsprogramme für Milchviehbetriebe beschlossen. Eine steuerliche Fördermaßnahme ist die bis 2022 befristete Einkommens- und Steuerglättung. Hiervon profitieren nicht nur Milchviehbetriebe, sondern alle Steu erpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften. // weiter »