Für Steuerfachangestellte ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur einstellen, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt wird. Für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.
Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens eine Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.
Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in erteilen die Steuerberaterkammern.
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt auf folgende Prüfungsgebiete:
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.
Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten:
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