
Rat und Auskunft in Steuerangelegenheiten
Mit der interdisziplinären Fachkompetenz unserer Mitarbeiter umschiffen Sie sicher die Klippen einer schnelllebigen und hochkomplexen Steuergesetzgebung.
Ob wirtschaftliche oder steuerliche Aspekte, ob im unternehmerischen oder privaten Bereich, wir beraten und unterstützen Sie:
Instandhaltungsaufwendungen als Altenteilsleistungen Überträgt ein Altenteiler seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vollständig oder in Form von Mitunternehmeranteilen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge, kann der Übernehmer Leistungen an den Übergeber als Sonderausgaben absetzen. // weiter »
Last Minute Steuertipps Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich, einen Steuer-Check zu machen: Sind alle Spielräume der steuerlichen Gestaltung ausgenutzt worden oder gibt es noch die eine oder andere Stellschraube, an der gedreht werden kann? // weiter »
Wann sind auch weit entfernt liegende Flächen Betriebsvermögen? Wenn ein Landwirt Grund und Boden mit Gewinn verkauft, zum Beispiel Bauland oder Gewerbeflächen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Gewinne zunächst steuerfrei zu stellen und auf die Anschaffungskosten von reinvestierten Flächen gewinnneutral zu übertragen. // weiter »
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