Instandhaltungsaufwendungen als Altenteilsleistungen - L&W 4-2011 (habbe)
12.14.2011

Instandhaltungsaufwendungen als Altenteilsleistungen

Finanzgerichte entscheiden über Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug

Überträgt ein Altenteiler seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vollständig oder in Form von Mitunternehmeranteilen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge, kann der Übernehmer Leistungen an den Übergeber als Sonderausgaben absetzen. Die abzugsfähigen Altenteilsleistungen können aus Barzahlungen und/oder Naturalleistungen bestehen. Besteht für den Altenteiler ein Wohnungsnutzungsrecht, können auch Leistungen des Übernehmers für laufende Aufwendungen für die Wohnung, etwa für Heizung und Wasserversorgung, sowie Aufwendungen für Instandhaltung zu den abzugsfähigen Sonderausgaben zählen. // weiter »


Steuern und Rechnungswesen

12.14.2011

Instandhaltungsaufwendungen als Altenteilsleistungen Überträgt ein Altenteiler seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vollständig oder in Form von Mitunternehmeranteilen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge, kann der Übernehmer Leistungen an den Übergeber als Sonderausgaben absetzen. // weiter »

12.14.2011

Last Minute Steuertipps Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich, einen Steuer-Check zu machen: Sind alle Spielräume der steuerlichen Gestaltung ausgenutzt worden oder gibt es noch die eine oder andere Stellschraube, an der gedreht werden kann? // weiter »

12.14.2011

Wann sind auch weit entfernt liegende Flächen Betriebsvermögen? Wenn ein Landwirt Grund und Boden mit Gewinn verkauft, zum Beispiel Bauland oder Gewerbeflächen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Gewinne zunächst steuerfrei zu stellen und auf die Anschaffungskosten von reinvestierten Flächen gewinnneutral zu übertragen. // weiter »

12.14.2011

Auszubildende und Studenten haben sich zu früh gefreut In Ausgabe 3/2011 hatte Land & Wirtschaft über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Berücksichtigung von Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als Werbungskosten – und nicht als Sonderausgaben – berichtet. // weiter »

12.14.2011

Fristen beachten! Ist ein Steuerzahler nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, kann er trotzdem freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, um zuviel bezahlte Steuern zurückzufordern oder angefallene Verluste feststellen zu lassen. // weiter »

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