Rechtsformen für Unternehmen - L&W 4-2011
12.14.2011

Teil 3: OHG und KG – die kaufmännischen Personengesellschaften

Serie: Rechtsformen für Unternehmen

In der letzten Ausgabe 3/2011 hatte L & W über die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) informiert. Eine GbR liegt vor, wenn sich mehrere Personen vertraglich zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck, zum Beispiel den Betrieb eines landwirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmens, zu verfolgen. Einigen sich die Gesellschafter allerdings auf den Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes, entsteht kraft Gesetzes entweder eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG), je nachdem wie nach außen gehaftet wird. // weiter »


Recht

12.14.2011

Teil 3: OHG und KG – die kaufmännischen Personengesellschaften In der letzten Ausgabe 3/2011 hatte L & W über die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) informiert. // weiter »

10.14.2011

Teil 2: Die GbR - die Gesellschaft für fast jeden Zweck Die vielseitigste Personengesellschaft des deutschen Rechts ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Für ihre Gründung bedarf es eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich an keine Formvorschriften gebunden ist. // weiter »

10.14.2011

Privilegierter Bau von Biogasanlagen im Außenbereich Am 30. Juli 2011 ist das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden in Kraft getreten. // weiter »

07.21.2011

Teil 1: Überblick über die gängigen Rechtsformen Einmal wählen und dann für immer beibehalten? Aufgepasst! Die Frage nach der richtigen Rechtsform stellt sich nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens. // weiter »

05.04.2011

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Arbeitnehmer aus „EU-Acht-Staaten“ ab Mai 2011 In der letzten Ausgabe (4/2010) berichtete L & W darüber, dass Arbeitnehmer aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien sowie aus Estland, Lettland und Litauen bereits ab Januar 2011 in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft , Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen. // weiter »

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